AGB´s Praxislotse Hamburg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von
Praxislotse Hamburg Inh. Heiko Brammer e.K.
Ellerhorst 2–4, 25474 Bönningstedt
ein Geschäftsbereich der Brammer Rettungstechnik
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), insbesondere medizinischen Praxen.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand der Leistungen ist die Analyse und Optimierung von:
- Praxiskommunikation
- Terminsteuerung und Patientenfluss
- Außenwirkung und Bewertungsstruktur
Die Leistungen erfolgen in Form von Beratung, Analyse und Handlungsempfehlungen.
Es wird ausdrücklich keine medizinische, steuerliche oder rechtliche Beratung erbracht.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung
- Angebot und Annahme
- oder Beginn der Leistungserbringung
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- individuellem Angebot
- vereinbartem Leistungsmodell (z. B. Analyse, Begleitung)
Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- erforderliche Informationen vollständig bereitzustellen
- interne Abläufe offen darzulegen
- empfohlene Maßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen
Der Erfolg hängt maßgeblich von der Umsetzung durch den Kunden ab.
6. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig
- Bei laufender Begleitung erfolgt monatliche Abrechnung
7. Haftung
Die Haftung wird wie folgt beschränkt:
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: unbeschränkt
- für einfache Fahrlässigkeit: nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Keine Haftung für:
- wirtschaftliche Ergebnisse
- Patientenzahlen
- Bewertungen oder externe Plattformen
8. Keine Erfolgsgarantie
Die Leistungen stellen Empfehlungen dar.
Ein konkreter wirtschaftlicher oder organisatorischer
Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.
9. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
10. Vertragslaufzeit / Kündigung
- Einzelaufträge enden mit Leistungserbringung
- laufende Verträge (Betreuung) können jederzeit zum Quartalsende gekündigt werden
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht
- Gerichtsstand: Pinneberg
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen
Bönningstedt d. 5.4.2026